Bausachverständigenbüro Steinmetz
Bausachverständigenbüro Steinmetz

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Bausachverständigenbüro Steinmetz personenzertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden gemäß DIN EN ISO/IEC 17024

Mängel und Bauschäden in Altbauten und Neubauten können entstehen durch Planungsfehler, Ausführungsfehler, Alterungsprozesse, Internen und externen Ereignissen sowie fehlerhafter oder mangelhafter Wartung.

 

In der Region Hannover, sowie überregional in Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Schleswig - Holstein und bundesweit tätiger Gutachter, privat und gerichtlich tätig.

 

Zusatzqualifikationen:

Beurteilung von Feuchte und Schimmelpilzschäden

Beurteilung energetischer Maßnahmen an Gebäuden

Beurteilung historischer Holzbauwerke und Fachwerk 

 

 

Allgemeines zu Bauschäden

Schäden in Höhe von 1,4 Milliarden Euro. Die Anzahl der Mängel sind gegenüber dem Vorjahresbericht um ca. 34 Prozent gestiegen

Die Zahl der Baumängel bei der Errichtung von Wohngebäuden in Deutschland steigt weiter erheblich an. Das ist das wichtigste Ergebnis des neuen „Bauschadenbericht 2008“ der Immobilienexperten von DEKRA. Gegenüber dem ersten Bericht aus dem Jahr 2007 erhöhte sich die festgestellte Anzahl der Mängel in der aktuellen Ausgabe 2008 von 21 auf 32 pro Haus. Dies entspricht einer Zunahme von ca. 34 Prozent.

Jährlich entstehen in Deutschland durch Pfusch am Bau Schäden in Höhe von 1,4 Milliarden Euro.

Der 1. DEKRA Bericht zu Schäden am Bau erfasste die Jahre 2003, 2004 und 2005. Der Pfusch am Bau nimmt über den gesamten bislang beobachteten Zeitraum von 2003 bis 2007 dramatisch zu. So ist die Anzahl der festgestellten Mängel bis 2007 um 102 Prozent angestiegen.

Der 2. DEKRA Bericht unterstreicht, dass die die auftretenden Mängel an deutschen Wohngebäuden kein Einmaleffekt waren. Es handelt sich um ein grundlegendes Problem.

 

 

 

Was ist DIN EN ISO/IEC 17024?

In Fachkreisen rechnet man damit, dass die Beauftragung von zertifizierten Sachverständigen (gem. DIN EN ISO/IEC 17024) in Zukunft weiter zunimmt Die gesetzliche Gleichstellung von öffentlich bestellten und zertifizierten Sachverständigen einerseits und die hohen Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17024 andererseits, garantieren einen kompetenten und fachlich hoch qualifizierten Sachverständigen. Gerichte und Auftraggeber können mit gutem Gewissen einen zertifizierten Sachverständigen [DIN EN ISO/IEC 17024) beauftragen, denn hinter dieser Bezeichnung steht ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Also der Sachkunde und der persönlichen Eignung.

Quelle: Zeitschrift Fassadentechnik 05/16 S.40

 

 

Europaweite und weltweite Anerkennung

Die internationale Norm ISO/IEC 17024 hat eine weltweite Gültigkeit. Bereits im Jahre 2003 wurde diese Norm als Europäische Norm (EN ISO/IEC 17024) übernommen und darauf als Deutsche Norm festgeschrieben, die DIN EN ISO / IEC 17024.

Seit vielen Jahren kooperieren u.a. Bundesverbände Deutscher Sachverständiger mit unabhängigen Zertifizierungsstellen, die selbst auch als Zertifizierungsstellen nach DIN EN ISO / IEC 17024 akkreditiert sind und damit Sachverständige in Anlehnung an dieses Normenwerk, nach eingehenden gutachtlichen Lehrgängen/ Kursen, Fort-/ Weiterbildungen, sowie einschlägigen Überprüfungen zur Person, der Wirtschaftlichkeit/ Unabhängigkeit und mehrtägigen schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfungen, zertifizieren können.

Wer heute erfolgreich am Markt tätig werden möchte, steht vor der Herausforderung, seine Qualifikation und seine Kompetenzen glaubhaft darzulegen.

Die europaweit und weltweit anerkannte Zertifizierung im Rahmen einer Personenzertifizierung nach ISO/IEC 17024 ist die zukunftsweisende Maßnahme, die Kompetenzen als Sachverständiger und Fachexperte nachzuweisen.

Über die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist es möglich, dass Qualifikationen und Anforderungen weltweit anerkannt und vergleichbar sind. Gerade auch in Deutschland wird diese Zertifizierung zu einem wichtigen Instrument, um die Qualifikation von Sachverständigen einordnen und bewerten zu können.

In Fachkreisen geht man davon aus, dass die Personenzertifizierung in wenigen Jahren die „öffentliche Bestellung” ablösen wird. Ausschließlich in Deutschland wird die „öffentliche Bestellung und Vereidigung” noch verwendet. In anderen Ländern ist diese gänzlich unbekannt bzw. bereits abgeschafft, zuletzt in Österreich.

Eine europaweite Anerkennung oder Adaption dieses Modells der „öffentlichen Bestellung und Vereidigung” wurde von den Mitgliedsstaaten der EU abgelehnt. Die EU Mitgliedsstaaten haben sich zur Vergleichbarkeit und Anerkennung von Qualifikationen auf die Umsetzung der ISO/IEC 17024 geeinigt.

Heute geht man bei Behörden bereits von einer Gleichstellung des öffentlich bestellten und des nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen aus. Schon seit vielen Jahren werden EU-Zertifizierte Sachverständige, also nach DIN EN ISO/ IEC 17024 zertifizierte Sachverständige, von Gerichten, Unternehmen und Privat erfolgreich beauftragt.

Quelle: BDSF Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter

 

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