Bausachverständigenbüro Steinmetz
Bausachverständigenbüro Steinmetz

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Bausachverständigenbüro Steinmetz personenzertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden gemäß DIN EN ISO/IEC 17024

Mängel und Bauschäden in Altbauten und Neubauten können entstehen durch Planungsfehler, Ausführungsfehler, Alterungsprozesse, Internen und externen Ereignissen sowie fehlerhafter oder mangelhafter Wartung.

 

In der Region Hannover, sowie überregional in Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Schleswig - Holstein und bundesweit tätiger Gutachter, privat und gerichtlich tätig.

 

Zusatzqualifikationen:

Beurteilung von Feuchte und Schimmelpilzschäden

Beurteilung energetischer Maßnahmen an Gebäuden

Beurteilung historischer Holzbauwerke und Fachwerk 

 

 

Allgemeines zu Bauschäden

Schäden in Höhe von 1,4 Milliarden Euro. Die Anzahl der Mängel sind gegenüber dem Vorjahresbericht um ca. 34 Prozent gestiegen

Die Zahl der Baumängel bei der Errichtung von Wohngebäuden in Deutschland steigt weiter erheblich an. Das ist das wichtigste Ergebnis des neuen „Bauschadenbericht 2008“ der Immobilienexperten von DEKRA. Gegenüber dem ersten Bericht aus dem Jahr 2007 erhöhte sich die festgestellte Anzahl der Mängel in der aktuellen Ausgabe 2008 von 21 auf 32 pro Haus. Dies entspricht einer Zunahme von ca. 34 Prozent.

Jährlich entstehen in Deutschland durch Pfusch am Bau Schäden in Höhe von 1,4 Milliarden Euro.

Der 1. DEKRA Bericht zu Schäden am Bau erfasste die Jahre 2003, 2004 und 2005. Der Pfusch am Bau nimmt über den gesamten bislang beobachteten Zeitraum von 2003 bis 2007 dramatisch zu. So ist die Anzahl der festgestellten Mängel bis 2007 um 102 Prozent angestiegen.

Der 2. DEKRA Bericht unterstreicht, dass die die auftretenden Mängel an deutschen Wohngebäuden kein Einmaleffekt waren. Es handelt sich um ein grundlegendes Problem.

 

 

 

Was ist DIN EN ISO/IEC 17024?

In Fachkreisen rechnet man damit, dass die Beauftragung von zertifizierten Sachverständigen (gem. DIN EN ISO/IEC 17024) in Zukunft weiter zunimmt Die gesetzliche Gleichstellung von öffentlich bestellten und zertifizierten Sachverständigen einerseits und die hohen Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17024 andererseits, garantieren einen kompetenten und fachlich hoch qualifizierten Sachverständigen. Gerichte und Auftraggeber können mit gutem Gewissen einen zertifizierten Sachverständigen [DIN EN ISO/IEC 17024) beauftragen, denn hinter dieser Bezeichnung steht ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Also der Sachkunde und der persönlichen Eignung.

Quelle: Zeitschrift Fassadentechnik 05/16 S.40

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