Bausachverständigenbüro Steinmetz
Bausachverständigenbüro Steinmetz

Unsere Leistungen

       Schadensgutachten

       Gutachterliche Stellungnahmen

       Mündliche Beratung

 

Wir fertigen Gutachten für private Bauherren, Mieter, Vermieter, Gerichte, Rechtsanwälte, Behörden, Versicherungen, Makler,  Wohnungsbaugenossenschaften etc.

Wir führen auf Wunsch auch eine mündliche Beratung oder Einschätzung durch.

 

Feststellung durch ein Bauschadensgutachten

Baumängel in der Ausführung und bereits vorhandene Bauschäden können in einem Bauschadensgutachten fixiert werden. Dabei kann es sich um die Verschlechterung des Zustandes oder auch um ein schädigendes Ereignis handeln. Ein Wasserrohrbruch oder ein nachträglich auftretender Riss in der Wand sind gleichermaßen Ursachen oder Ergebnis von Bauschäden. Weiterhin kann der Einsatz von falschen Baumaterialien sowie fehlerhafte Ausführung zu Bauschäden an Ihrer Immobilie führen.

Die Fertigung eines Bauschadengutachtens soll zur Aufklärung eines gegebenen Sachverhaltes beitragen, denn eine Verschlechterung des Zustandes wirkt sich natürlich auch auf den Wert der Immobilie aus.

Je nach Fragestellung werden Mängel, Schäden und deren Ursachen objektiv und ergebnisoffen geklärt. Dies kann je nach der gewünschten Bearbeitungstiefe und Notwendigkeit durch Inaugenscheinnahme, nicht zerstörerischen Messungen und evtl. zerstörenden Bauteilöffnungen geschehen.

Der  Sachverhalt und die Schadensursachenermittlung wird nachvollziehbar schriftlich dokumentiert. Es werden der Ist - und Sollzustand gegenübergestellt und daraus abgeleitet eine Bewertung erstellt. Wir  zeigen Ihnen auf, welche Maßnahmen zur Beseitigung des Mangels oder Schadens geeignet sind und mit welchen Kosten Sie dabei rechnen müssen.

 

Für Sie kann ein Schadensgutachten als Grundlage für weitere Entscheidungen dienen. 

 

Bei Gericht werden Gutachten als Grundlage für richterliche Entscheidungen bezüglich bestimmter bautechnischer Fragestellungen in Auftrag gegeben.

 

Je nach Wunsch und Aufgabenstellung können Schadensgutachten ausführlicher und umfangreicher werden, sowie als Kurzgutachten in Form einer gutachterlichen Stellungnahme erstellt werden.

Bei diesem Gebäude sind die Schäden zu groß, um sie unter wirtschaftlichen Aspekten zu sanieren
Das gleiche Gebäude wurde behutsam zurück gebaut und an neuer Stelle in veränderter Form und als modernisiertes Wohnhaus wieder aufgebaut.

●       Baubegleitende Qualitätskontrolle

 

Qualitätsüberwachung am Bau

Die Qualitätsüberwachung am Bau - ein sehr wichtiges Thema, das viele Bauherren nicht berücksichtigen und im Nachhinein leider sehr häufig bereuen. Deshalb ist eine Baubetreuung oder Baubegleitung bis zur Schlüsselübergabe so wichtig.

Leistungen können sein:

 

  • Prüfung des Grundrisses
  • Regelmäßige Begehung der Baustelle und Prüfung des Baufortschritts
  • Prüfung der Bauqualität und Einhaltung der vertraglich zugesicherten Eigenschaften
  • Abnahme der Teilabschnitte und Übergabe
  • Abnahme von Mängelbeseitigungen
  • Forderung von Nachbesserungen
  • Bauleitung
 
   

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Das passiert ohne Qualitätskontrolle. Dacherneuerung ohne vorherige Sparrenreparatur, durch ehemalige Leckage durchfeuchtet und durch tierischen Befall statisch-konstruktiv unbrauchbar
Baubegleitung und Abnahme von Baugrubenaushub mit komplettem Bodenaustausch sowie Einbau der Sandplatte

●       Beweissicherung

 

Feststellung durch Beweissicherungsgutachten

Dieses Gutachten dokumentiert den aktuellen (baulichen) Zustand einer Immobilie. Diese Momentaufnahme kann eine Beweissicherung sein für danach eventuell eintretende Veränderungen, die nicht gewollt sind.

Beispiel: Beweissicherung vor Beginn von Bauvorhaben an Nachbargebäuden oder  Straßenbauarbeiten. Auch geohydrologische Veränderung der Umgebung wie Grundwasserabsenkungen, Untertagearbeiten, Sprengungen etc. gehören dazu. 

Ein solches Verfahren kann richterlich angeordnet aber auch privat beauftragt werden. Typische Situationen sind die Mangel - oder Schadensdokumentation in einem Miet - oder Hauseigentumsverhältnis, die Feststellung eines baulichen Zustands, oder auch die mögliche schadhafte Einwirkung auf Ihre Immobilie durch Dritte (Straßenarbeiten, Tunnelarbeiten, Nachbarbau, etc.).

Immer wenn Sie der Meinung sind, dass ein außenstehender  Umstand negativen Einfluss auf Ihre Immobilie oder Ihr Mietverhältnis hat, ist die Beweissicherung ein adäquates Mittel um sich rechtzeitig "abzusichern".

Setzungsriss nach Unterspülung der Fundamente. Auswaschung der Fugen und Erosion des Ziegelmauerwerkes.
Nageldurchdringung eines Kehlbleches. Fehlende Abdichtungsebene einer Unterspannbahn.
Schiftung Kehlbalken an Sparren, nicht Sparren an Kehlbalken.

●       Bauabnahmen

 

  •  Abnahme von Teilleistungen
  •  Zwischenabnahmen
  •  Endabnahme

●       Bauberatung

 

  •  Sanierungsmaßnahmen
  •  Schadensanierung
  •  Ausbaumöglichkeiten
  •  Modernisierung
  •  Dämmung
  •  Energetische Sanierung
  •  Umbauten
Abnahme von Rohbauarbeiten
Zerstörter Schornsteinkopf. Durch Feuchteeintrag und Frostsprengung gelöste Steinreihen. Fugen im mittleren und unteren Bereich sind teilweise ausgewaschen. Abdichtung ist defekt.
Dachgeschossausbau möglich als Studio oder Einzimmerappartement

 ●      Dokumentation

 

Manchmal müssen Schadendokumentationen in Zeichnungen und Plänen oder fotografisch hergestellt werden. z.B. bei Baubestandsanalysen oder Schadenkartierungen in verschiedenen Maßstäben.

 

 

●      Schimmelberatung

 

In vielen Fällen kann man Schimmel nicht optisch erkennen. Mittels Schimmeldiagnostischen - sowie bauphysikalischen Messungen z.B. Infrarotthermographie können Schimmelvorkommen meist lokalisiert werden. Meistens ist Schimmelbildung jedoch sichtbar und wird deshalb vom Nutzer bemerkt. Es handelt sich um ein bauhygienisches Problem, das gelöst werden sollte. Wir informieren über die baulichen Gegebenheiten des Gebäudes und das Nutzerverhalten in Wohnräumen. Dazu gehört auch die Aufklärung über richtiges Heizen und Lüften dazu. Durch Laboranalysen können Vermutungen bestätigt oder ausgeschlossen werden. Geruchsbelästigungen sind immer ein Zeichen für mikrobielle Aktivität. Wir beraten Sie über mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen sowie Möglichkeiten der Sanierung. 

 

 

 

●       Kaufberatung

 

Viele Interessenten benötigen diese Leistung, wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen. Die gewonnene Sicherheit, was Preis und Zustand betrifft, kann bei der Entscheidung sehr hilfreich sein und vor bösen Überraschungen bewahren. Neben verschiedenen Merkmalen der Lage sowie Schnitt des Grundstückes werden die konstruktive und technische Gebäudeausstattung betrachtet, der energetische Zustand sowie anstehende Renovierungen / Sanierungen werden ausgelotet und besprochen. Der Modernisierungsgrad bezüglich erneuerbarer Energieträger sowie seine mögliche Umsetzung im neuen Haus sind ein möglicher Teil der Beratung. Häufig werden auch Fragen zu Umbaumaßnahmen mit Veränderungen von Grundrissen einhergehend mit Modernisierungsmaßnahmen diskutiert und Möglichkeiten der Realisierung aufgezeigt.

Bei der Gebäude - oder Wohnungsbegehung können wir im Vorfeld einer Entscheidung Probleme oder sichtbarer Mängel erkennen, über deren mögliche Folgen wir Sie aufklären.

Die augenscheinliche Begehung der Immobilie kann eine ausführliche Begutachtung zur Erkennung versteckter Mängel jedoch nicht ersetzen.

Zweiständerfachwerkhaus unter Denkmalschutz Baujahr ca. 1680
Zweiständerfachwerkhaus unter Denkmalschutz Baujahr 1770
Vierständerfachwerkhaus nach Brand im Jahre 1828 wiederaufgebaut

●       Gebäudecheck - Gebäudebegehung

 

Ähnlich wie auch bei der Arztuntersuchung oder beim Kfz - TÜV sollten unbedingt auch bei einer Immobilie regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden, um teure Reparaturen für evtl. entstehende Schäden zu vermeiden.

 

  • In welchem Zustand befindet sich Ihre Immobilie oder Wohnung?

Beispiel Schimmelbildung:

Die Entstehung durch eine mangelhafte Gebäudehülle oder nutzerbedingtes Fehlverhalten sind häufig Streitauslöser zwischen Eigentümer und Mieter. Hier kann durch Begutachtung Klarheit geschaffen werden und zur Vermeidung eines Rechtsstreites führen.

 

  • Was muss kurzfristig bis langfristig unbedingt erledigt werden, um Schäden am Gebäude zu vermeiden?

Ist eine Gebäudedämmung nötig, oder muss die Regenrinne erneuert werden? Wir zeigen auf, was Sinn macht.

 

  • Welche Wartungsverträge sollten eingerichtet werden?

Ob Feineinstellung und Wartung von Fenster und Türen, Heizungsanlagen, Solaranlagen, Elt-Check, Dachanlagen incl. Entwässerungen, Außenanlagen und mehr sinnvoll sind, das klären wir  nach Besichtigung mit Ihnen.

 

  • Gibt es einen Reparaturstau?

Manchmal muss zeitnah gehandelt werden, um Schäden zu vermeiden, oder einzugrenzen. Ist beispielsweise die Dachrinne undicht oder nicht richtig angeschlossen. Sind Dachziegel durch einen Sturm verrutscht und führen zu Undichtigkeiten. Sind Abdichtungen im Naßbereich der Bäder in Ordnung, sind Abwasserrohre verstopft, gibt es einen Rückstau.

 

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